Breipohls Hof

Service Wohnen


Service-Wohnen am Breipohls Hof

Seit 2013 bieten wird in direkter Nachbarschaft zum "Seniorenzentrum Breipohls Hof" in Bielefeld-Senne seniorengerechte und barrierefreie Appartements mit einer Größe von ca. 34 bis 64 m² an.

Die Wohnungen verfügen über eine Terrasse oder Loggia. Neben dem Wohnraum mit offenem Küchenbereich und dem Schlafzimmer, gehören zu jedem Appartement ein Bad mit bodengleicher Dusche und ein Abstellraum. TV-Anschluss und Türgegensprechanlage mit Bildübertragung sind ebenfalls Bestandteil der modernen Wohnungsausstattung. Auf Wunsch bieten technische Komfort- und Sicherheitsfunktionen wie die automatische Abschaltung des Herdes oder der gezielte Einsatz von Sensoren im Wohnumfeld weitergehenden Schutz für die körperliche und häusliche Sicherheit. Die Wohneinheiten sind grundsätzlich so gestaltet, dass auch pflegebedürftige Personen in den eigenen vier Wänden ambulant versorgt werden können. Ein Anteil an Hausmeisterdiensten für die kleinen Reparaturen des Alltags, sowie die Reinigung des Treppenhauses, sind im Mietpreis bereits enthalten.

Wir möchten Ihnen - auch im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen - eine selbständige Lebens- und Haushaltsführung ermöglichen. Aus diesem Grund können Sie bei uns über das Wohnangebot hinaus aus einem umfangreichen Leistungspaket individuell auswählen. Es können beispielsweise Zusatzleistungen gebucht werden wie zusätzliche Hausmeisterdienste, Reinigung oder Mittagsmahlzeiten aus der sehr guten Küche der Einrichtung. Gerne vermitteln wir im Falle von Pflegebedürftigkeit auf Wunsch auch einen ambulanten Pflegedienst, der Sie in Ihrer Wohnung versorgt.

Wir nehmen Sie gern in unserer Interessentenliste auf - und machen Ihnen bei frei werdenden Appartements ein Angebot!
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Kontakt

Seniorenzentrum Breipohls Hof
v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Altenhilfe Bethel
Windelsbleicher Str. 204
33659 Bielefeld

Einrichtungsleiter: Sven Wittkamp
Seniorenzentrum Breipohls Hof
Breipohls Hof 1
33659 Bielefeld 
Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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